1. Einreisebestimmungen
der Russischen Föderation
Für die Die Bürger der
meisten Staaten besteht Visumspflicht, um in die Russische
Föderation einreisen zu dürfen. Um Ihr Visum zu beantragen
und abzuholen, wenden Sie sich bitte an das für Ihr
Gebiet zuständige Konsulat in Berlin, Hamburg, München,
Bonn oder Leipzig.
Visa werden für jeden
Reisenden einzeln ausgestellt. Im Normalfall berechtigen
die Visa zur ein- bzw. bei kobinierten Reisen (wenn
Sie das Gebiet der RF einmal während Ihre Aufenthaltes
verlassen z. B. bei einem Ausflug in das Baltikum) auch
zur zweimaligen Ein- und Ausreise.
Dieses ist bei der Beantragung
aber ausdrücklich zu erwähnen! Die Prozedur der Visaerlangung
ist persönlich und auch auf dem Postwege möglich. Bürger
aus Drittländern. müssen im Besitz einer ständigen Aufenthaltserlaubnis
sein. bzw haben das Visum im Heimatland zu beantragen
2. Benötigte Unterlagen
- Der Reisepaß wird im Original benötigt,
da das Visum in den Paß eingeklebt wird. Der Kinerausweis
muß unbedingt mit Lichtbild ausgestellt worden sein.
- Von einem mitreisenden Kind muß
das Lichtbild im Reisepaß eines Elternteiles eingeklebt
worden sein.
- Das Reisedokument muß eine Gültigkeit
vonmindestens 3 Monaten über das Ende der Reise
hinaus aufweisen.
- Der VISAANTRAG ! Dieser muß entweder
in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllt
und persönlich unterschrieben worden sein. Daß die
Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
worden sind, ist Voraussetzung.
- Ein Paßbild im Format 3x4 cm (keine
Bilder im Profil, mit Sonnenbrille oder dergleichen
!). Ebenfalls für mitreisende Kinder. Zusätzlich
ist im Viasaantrag des entsprechenden Elternteils
diesbezüglich ein Vermerk zu machen.
- Bei Reisen mit eigenem Fahrzeug
(Bus, PKW, Motorrad) sind Kennzeichen, Modell und
Farbe anzugebeben.
Beachten Sie, daß für
Bürger der Schengener Staaten als auch von, Estland,
Finnland und Israel eine Auslandskrankenversicherungspflicht
besteht. Sind Reisende von einem Unternehmen versichert,
dessen Leistungen auch die Krankenversicherung in Rußland
einschließen, haben bei der Visabeantragung eine Versicherungskarte
beilegen.
Hier sehen Sie eine Auflistung von Krankenversicherungen,
die von der Russischen Föderation anerkannt werden.
Sind Ihre Unterlagen unvollständig oder
unvollständig ausgefüllt, wird der Visumsantrag nicht
angenommen.
3. Touristenvisa Touristen
Touristenvisa Touristen
(sowohl Individual- als auch Pauschalreisende) haben
zusätzlich eine Reisebstätigung (z. B. Hotelvoucher
o. ä.) des russischen Reiseveranstalters vorzulegen,
welche folgende Angaben beinhaltet:
- Name, Vorname, Reisepaß-nr., Nationalität
sowie Ein- und Ausreisedaten in/ aus der RF
- Reiseroute (die zu besuchen beabsichtigten
Orte), Grenzübergangsstellen (bei Bus-, Bahn-, oder
PKW-Reisen), Reiseart (Bus, Bahn, PKW, Flug)
- Zulassungsnummer ( Referenznummer),
welche der Reiseveranstalter von der Konsularverwaltung
des Außenministeriums der RF erhalten hat. Mit Stempel,
Datum der Ausstellung und Unterschrift. Diese Unterlagen
sind vollständig vorzulegen, sonst wird kein Visum
erstellt!
Im Begleitschreiben sind
die wichtigsten Angaben zu wiederholen, u. a. mit genauer
Beschreibung der Reiseroute ( besonders wichtig bei
Bus- und kombinierten Reisen; hier ist ein Spezialvermerk
im Visum notwendig).
Eine entsprechende Reisebestätigung
ist auch bei Ostseekreuzfahrten mit dem Besuch von St.
Petersburg bzw. Kaliningrad notwendig, mit genauer Angabe
der Aufenthaltstermine in diesen Städten, ebenso auch
über die Übernachtung an Bord des Schiffes, andernfalls
ist die Bestätigung einer Hotelbuchung nachzuweisen.
Auch für individuelle Reisen, egal, ob mit eigenem Fahrzeug
oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ist auch die
oben erwähnte Reisebestätigung einzuholen.
Bei touristischen Gruppenreisen
ist außerdem eine Gruppenliste, in welcher die einzelnen
Teilnehmer mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Paßnummer
und Nationalität aufgeführt zu sein haben. Ferner müssen
auch hierbei die Reisedaten bezüglich Ein- und Ausreisedatum,
Reiseroute, -art und evtl. Grenzübergangsstellen aufgeführt
zu werden. Die Gruppenliste ist vom russischen Partner-Reiseveranstalter
mit Ref.-Nr., Datum, Stempel sowie Unterschrift zu bestätigen
und zusammen mit der Bestätigung des deutschen Reiseveranstalters
beizufügen. Reisepässe und Visumsanträge haben dann
entsprechend der Gruppenliste durchnumeriert und in
getrennten Stapeln gebunden eingereicht zu werden.
4. Visa für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte
und Kultur- und Schüleraustäusche
Zur Beantragung derartiger
Visa wird in manchen Regionen ein spezielles Einladungsformular
des russischen Außenministeriums benötigt. (Erfragen
Sie diese bitte bei der Botschaft а Adressen und Tel.-Nummern).
Akzeptiert wird das Formular als Originalschreiben und
als gut lesbare Faxkopie. Zu beantragen ist diese Einladung
über das russische Partnerunternehmen, Institution bei
der Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF
für eingeladene Personen auf einem gesonderten Formular
zu beantragen Ausschließlich auf diesen Antrag hin wird
das entsprechende Einladungsformular mit Stempel und
Unterschrift ausgestellt. Dieses muß dann dem ausländischen
Besucher von seinem russischen Partner zugeleitet werden,
damit dieser die Visabeantragung vornehmen kann. In
dringenden Fällen kann diese bestätigte offizielle Einladung
auch durch die Konsularverwaltung des Außenministeriums
der RF per Telex an das Konsulat in Deutschland gesandt
werden. Für andere Ortschaften in der RF ist zur eine
Einladung der entsprechenden Firma, Institution oder
Organisation notwendig. Diese (mit dem Briefkopf der
Firma) wird sowohl als Originalschreiben als auch als
gut lesbare Faxkopie akzeptiert. Folgende Angaben sind
zu machen:
- Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
des Reisenden
- genaue Ein- und Ausreisetermine
- genaue Reiseroute
- Datum, Stempel und Unterschrift
des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden
Organisation oder Unternehmens
5. Dauervisa
Die Möglichkeit der mehrfachen
Ein- und Ausreise nach Rußland besteht nur für Geschäftsreisende.
Die Ausstellung von Dauervisa erfolgt nur nach dem Eingang
einer Bestätigung des russischen Außenministeriums im
Konsulat.
6. Transitvisa
Transitvisa gelten für
einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden, zu deren Erteilung
sind eine Kopie des Reisedokumentes (Fahrkarte oder
Flugticket) und auch des Visums des Drittlandes vorzulegen.
Ist der geplante Aufenthalt in Rußland länger als 72
Stunden, ist die Beantragung eines Touristen- bzw. Geschäftsvisums
erforderlich.
7. Visagebühren der Botschaft
Achten Sie bitte bei
der Beantragung Ihres Visums darauf, daß Sie den abgestempelten
Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars
oder Verrechnungsschecks bei postalischer Beantragung
zusammen mit den Antragsunterlagen einreichen. Ein Nachreichen
ist ausgeschlossen. Sprechen Sie persönlich in der Konsularabteilung
vor, erfolgt die Bezahlung dort. Entweder per EC- oder
VISA-Karte. (Bargeld ist auch möglich, erkundigen Sie
sich vorher bitte aber noch bei der Botschaft.) Bei
Zahlung per Karte beträgt die Gebühr DEM 2,-. Die Höge
der Visumsgebühr ist abhängig von der Visaart und der
Bearbeitungsdauer. Hier einige Richtwerte in DEM. Ab
Januar erfolgt die Bezahlung der Gebühren ausschließlich
in EUR !
- 70-230 für ein Touristenvisum,
- 80-300 für ein Besucher-, Transit-
oder Geschäftsvisum
- 110-250 für ein Einreisevisum (gilt
nur für die Einreise)
- 190-650 für ein Dauervisum (abhängig
von Gültigkeits- und Bearbeitungsdauer) Für Touristenvisa
wird bei der postalischen Beantragung eine zusätzliche
Gebühr von DEM 10,- und für andere Visaarten von
DEM 20,- erhoben. Die Bezahlung hat entweder per
Scheck oder Postüberweisung zu erfolgen.
Kontonummer der Botschaft
der Russischen Föderation in Berlin: 4097754800 bei
der Dresdner Bank AG (BLZ 12080000).
Diese Bankverbindung
gilt nur für die Visabeantragung in Berlin. Die Bankverbindungen
der anderen Konsulate erfragen Sie bitte beim jeweiligen
Konsulat. Staatsangehörige einiger Länder müssen eine
zusätzliche Gebühr entrichten. Die Unterlagen haben
nicht früher als drei Monate bzw. nicht später als drei
Tage (bei Touristengruppen von mehr als 25 Personen
gilt eine Frist von 20 Tagen) eingereicht zu werden.
Berücksichtigen Sie bei der postalischen Beantragung
mindestens eine Woche für den Postweg. Außerdem ist
ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.
Persönlich können Sie von Mo.-Fr. Von 9.00 bis 12.00
Uhr Ihr Visum beantragen.
Telefonische Auskunft
der Botschaft: 0190-884445 (2,49 DM/Min); Fax: 0190-773313
(1,52 DM/Min)
8. Weiterhin zu beachten
- Eine Expressvisierung ist nicht
immer möglich, in manchen Fällen gilt eine 10tägige
Mindestfrist (ohne Postweg)
- Ihre Sendung adressieren Sie bitte
nicht an die Botschaft, sondern an das Konsulat
- Beachten Sie auch bitte, daß Sie
keine Unterlagen, die Sie zwischenzeitlich noch
benötigen könnten, zu früh an das Konsulat schicken.
Die Bearbeitung erfolgt nach Abreisetermin, Ausnahmen
bilden die Unterlagen mit Expresszuschlägen.
- Unterlagen für verschiedene Visaarten
sind separat einzusenden, da diese getrennt bearbeitet
werden. So können Sie Irrtümer und daraus resultierende
mögliche Verzögerungen vermeiden.
- Überprüfen Sie unbedingt die Korrektheit
der Angaben nach Erhalt der Visa, damit evtl. Fehlerhafte
Angaben rechtzeitig korrigiert werden können. Im
Nachhinein können keine Beanstandungen mehr geltend
gemacht werden. Dies ist insofern wichtig, da Ihnen
ohne gültige und korrekte Dokumente die Einreise
nach Rußland verweigert wird. Das gilt für fehlerhafte
als auch für gefälschte Papiere, ebenso aber auch,
wenn sich Hinweise hierauf an einer Grenzübergangsstelle
ergeben. Auch mit einem gültigen Visum kann Ihnen
in oben genannten Fällen die Einreise verweigert
werden.
- Die Ausührungen hier sind nicht
abschließend, es handelt sich lediglich um Informationen,
um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Für die
Richtigkeit dieser Angaben und Druckfehler übernehmen
wir keine Haftung.
- Weiterhin beachten Sie bitte die
Visabestimmung der Republik Belorußland. Ein Visum
der RF gilt derzeit nicht als Transitvisum durch
diesen Staat. Ein Transitvisum müssten Sie sich
ggf. also auch hierfür besorgen.