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Alles rund ums Visum

1. Einreisebestimmungen
der Russischen Föderation

Für die Die Bürger der meisten Staaten besteht Visumspflicht, um in die Russische Föderation einreisen zu dürfen. Um Ihr Visum zu beantragen und abzuholen, wenden Sie sich bitte an das für Ihr Gebiet zuständige Konsulat in Berlin, Hamburg, München, Bonn oder Leipzig.

Visa werden für jeden Reisenden einzeln ausgestellt. Im Normalfall berechtigen die Visa zur ein- bzw. bei kobinierten Reisen (wenn Sie das Gebiet der RF einmal während Ihre Aufenthaltes verlassen z. B. bei einem Ausflug in das Baltikum) auch zur zweimaligen Ein- und Ausreise.

Dieses ist bei der Beantragung aber ausdrücklich zu erwähnen! Die Prozedur der Visaerlangung ist persönlich und auch auf dem Postwege möglich. Bürger aus Drittländern. müssen im Besitz einer ständigen Aufenthaltserlaubnis sein. bzw haben das Visum im Heimatland zu beantragen

2. Benötigte Unterlagen

  • Der Reisepaß wird im Original benötigt, da das Visum in den Paß eingeklebt wird. Der Kinerausweis muß unbedingt mit Lichtbild ausgestellt worden sein.
  • Von einem mitreisenden Kind muß das Lichtbild im Reisepaß eines Elternteiles eingeklebt worden sein.
  • Das Reisedokument muß eine Gültigkeit vonmindestens 3 Monaten über das Ende der Reise hinaus aufweisen.
  • Der VISAANTRAG ! Dieser muß entweder in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllt und persönlich unterschrieben worden sein. Daß die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet worden sind, ist Voraussetzung.
  • Ein Paßbild im Format 3x4 cm (keine Bilder im Profil, mit Sonnenbrille oder dergleichen !). Ebenfalls für mitreisende Kinder. Zusätzlich ist im Viasaantrag des entsprechenden Elternteils diesbezüglich ein Vermerk zu machen.
  • Bei Reisen mit eigenem Fahrzeug (Bus, PKW, Motorrad) sind Kennzeichen, Modell und Farbe anzugebeben.

Beachten Sie, daß für Bürger der Schengener Staaten als auch von, Estland, Finnland und Israel eine Auslandskrankenversicherungspflicht besteht. Sind Reisende von einem Unternehmen versichert, dessen Leistungen auch die Krankenversicherung in Rußland einschließen, haben bei der Visabeantragung eine Versicherungskarte beilegen.

Hier sehen Sie eine Auflistung von Krankenversicherungen, die von der Russischen Föderation anerkannt werden.

Sind Ihre Unterlagen unvollständig oder unvollständig ausgefüllt, wird der Visumsantrag nicht angenommen.

3. Touristenvisa Touristen

Touristenvisa Touristen (sowohl Individual- als auch Pauschalreisende) haben zusätzlich eine Reisebstätigung (z. B. Hotelvoucher o. ä.) des russischen Reiseveranstalters vorzulegen, welche folgende Angaben beinhaltet:

  • Name, Vorname, Reisepaß-nr., Nationalität sowie Ein- und Ausreisedaten in/ aus der RF
  • Reiseroute (die zu besuchen beabsichtigten Orte), Grenzübergangsstellen (bei Bus-, Bahn-, oder PKW-Reisen), Reiseart (Bus, Bahn, PKW, Flug)
  • Zulassungsnummer ( Referenznummer), welche der Reiseveranstalter von der Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF erhalten hat. Mit Stempel, Datum der Ausstellung und Unterschrift. Diese Unterlagen sind vollständig vorzulegen, sonst wird kein Visum erstellt!

Im Begleitschreiben sind die wichtigsten Angaben zu wiederholen, u. a. mit genauer Beschreibung der Reiseroute ( besonders wichtig bei Bus- und kombinierten Reisen; hier ist ein Spezialvermerk im Visum notwendig).

Eine entsprechende Reisebestätigung ist auch bei Ostseekreuzfahrten mit dem Besuch von St. Petersburg bzw. Kaliningrad notwendig, mit genauer Angabe der Aufenthaltstermine in diesen Städten, ebenso auch über die Übernachtung an Bord des Schiffes, andernfalls ist die Bestätigung einer Hotelbuchung nachzuweisen. Auch für individuelle Reisen, egal, ob mit eigenem Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ist auch die oben erwähnte Reisebestätigung einzuholen.

Bei touristischen Gruppenreisen ist außerdem eine Gruppenliste, in welcher die einzelnen Teilnehmer mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Paßnummer und Nationalität aufgeführt zu sein haben. Ferner müssen auch hierbei die Reisedaten bezüglich Ein- und Ausreisedatum, Reiseroute, -art und evtl. Grenzübergangsstellen aufgeführt zu werden. Die Gruppenliste ist vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel sowie Unterschrift zu bestätigen und zusammen mit der Bestätigung des deutschen Reiseveranstalters beizufügen. Reisepässe und Visumsanträge haben dann entsprechend der Gruppenliste durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden eingereicht zu werden.

4. Visa für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte und Kultur- und Schüleraustäusche

Zur Beantragung derartiger Visa wird in manchen Regionen ein spezielles Einladungsformular des russischen Außenministeriums benötigt. (Erfragen Sie diese bitte bei der Botschaft а Adressen und Tel.-Nummern). Akzeptiert wird das Formular als Originalschreiben und als gut lesbare Faxkopie. Zu beantragen ist diese Einladung über das russische Partnerunternehmen, Institution bei der Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF für eingeladene Personen auf einem gesonderten Formular zu beantragen Ausschließlich auf diesen Antrag hin wird das entsprechende Einladungsformular mit Stempel und Unterschrift ausgestellt. Dieses muß dann dem ausländischen Besucher von seinem russischen Partner zugeleitet werden, damit dieser die Visabeantragung vornehmen kann. In dringenden Fällen kann diese bestätigte offizielle Einladung auch durch die Konsularverwaltung des Außenministeriums der RF per Telex an das Konsulat in Deutschland gesandt werden. Für andere Ortschaften in der RF ist zur eine Einladung der entsprechenden Firma, Institution oder Organisation notwendig. Diese (mit dem Briefkopf der Firma) wird sowohl als Originalschreiben als auch als gut lesbare Faxkopie akzeptiert. Folgende Angaben sind zu machen:

  • Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit des Reisenden
  • genaue Ein- und Ausreisetermine
  • genaue Reiseroute
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation oder Unternehmens

5. Dauervisa

Die Möglichkeit der mehrfachen Ein- und Ausreise nach Rußland besteht nur für Geschäftsreisende. Die Ausstellung von Dauervisa erfolgt nur nach dem Eingang einer Bestätigung des russischen Außenministeriums im Konsulat.

6. Transitvisa

Transitvisa gelten für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden, zu deren Erteilung sind eine Kopie des Reisedokumentes (Fahrkarte oder Flugticket) und auch des Visums des Drittlandes vorzulegen. Ist der geplante Aufenthalt in Rußland länger als 72 Stunden, ist die Beantragung eines Touristen- bzw. Geschäftsvisums erforderlich.

7. Visagebühren der Botschaft

Achten Sie bitte bei der Beantragung Ihres Visums darauf, daß Sie den abgestempelten Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars oder Verrechnungsschecks bei postalischer Beantragung zusammen mit den Antragsunterlagen einreichen. Ein Nachreichen ist ausgeschlossen. Sprechen Sie persönlich in der Konsularabteilung vor, erfolgt die Bezahlung dort. Entweder per EC- oder VISA-Karte. (Bargeld ist auch möglich, erkundigen Sie sich vorher bitte aber noch bei der Botschaft.) Bei Zahlung per Karte beträgt die Gebühr DEM 2,-. Die Höge der Visumsgebühr ist abhängig von der Visaart und der Bearbeitungsdauer. Hier einige Richtwerte in DEM. Ab Januar erfolgt die Bezahlung der Gebühren ausschließlich in EUR !

  • 70-230 für ein Touristenvisum,
  • 80-300 für ein Besucher-, Transit- oder Geschäftsvisum
  • 110-250 für ein Einreisevisum (gilt nur für die Einreise)
  • 190-650 für ein Dauervisum (abhängig von Gültigkeits- und Bearbeitungsdauer) Für Touristenvisa wird bei der postalischen Beantragung eine zusätzliche Gebühr von DEM 10,- und für andere Visaarten von DEM 20,- erhoben. Die Bezahlung hat entweder per Scheck oder Postüberweisung zu erfolgen.

Kontonummer der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin: 4097754800 bei der Dresdner Bank AG (BLZ 12080000).

Diese Bankverbindung gilt nur für die Visabeantragung in Berlin. Die Bankverbindungen der anderen Konsulate erfragen Sie bitte beim jeweiligen Konsulat. Staatsangehörige einiger Länder müssen eine zusätzliche Gebühr entrichten. Die Unterlagen haben nicht früher als drei Monate bzw. nicht später als drei Tage (bei Touristengruppen von mehr als 25 Personen gilt eine Frist von 20 Tagen) eingereicht zu werden. Berücksichtigen Sie bei der postalischen Beantragung mindestens eine Woche für den Postweg. Außerdem ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen. Persönlich können Sie von Mo.-Fr. Von 9.00 bis 12.00 Uhr Ihr Visum beantragen.

Telefonische Auskunft der Botschaft: 0190-884445 (2,49 DM/Min); Fax: 0190-773313 (1,52 DM/Min)

8. Weiterhin zu beachten

  • Eine Expressvisierung ist nicht immer möglich, in manchen Fällen gilt eine 10tägige Mindestfrist (ohne Postweg)
  • Ihre Sendung adressieren Sie bitte nicht an die Botschaft, sondern an das Konsulat
  • Beachten Sie auch bitte, daß Sie keine Unterlagen, die Sie zwischenzeitlich noch benötigen könnten, zu früh an das Konsulat schicken. Die Bearbeitung erfolgt nach Abreisetermin, Ausnahmen bilden die Unterlagen mit Expresszuschlägen.
  • Unterlagen für verschiedene Visaarten sind separat einzusenden, da diese getrennt bearbeitet werden. So können Sie Irrtümer und daraus resultierende mögliche Verzögerungen vermeiden.
  • Überprüfen Sie unbedingt die Korrektheit der Angaben nach Erhalt der Visa, damit evtl. Fehlerhafte Angaben rechtzeitig korrigiert werden können. Im Nachhinein können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden. Dies ist insofern wichtig, da Ihnen ohne gültige und korrekte Dokumente die Einreise nach Rußland verweigert wird. Das gilt für fehlerhafte als auch für gefälschte Papiere, ebenso aber auch, wenn sich Hinweise hierauf an einer Grenzübergangsstelle ergeben. Auch mit einem gültigen Visum kann Ihnen in oben genannten Fällen die Einreise verweigert werden.
  • Die Ausührungen hier sind nicht abschließend, es handelt sich lediglich um Informationen, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Für die Richtigkeit dieser Angaben und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
  • Weiterhin beachten Sie bitte die Visabestimmung der Republik Belorußland. Ein Visum der RF gilt derzeit nicht als Transitvisum durch diesen Staat. Ein Transitvisum müssten Sie sich ggf. also auch hierfür besorgen.
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